Rauchmelder können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, unser Leben um ein Vielfaches sicherer zu machen. Diese kleinen, leicht zu installierenden Geräte können Leben retten und bei dieser Aussage handelt es sich nicht nur um eine Werbestrategie der Hersteller. Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland bisher keine einheitliche Verpflichtung, Rauchmelder zu installieren. Sehr zum Ärger von Brand- und Sicherheitsexperten, die mit den Zahlen aus Ländern argumentieren, in denen der Einbau von Rauchmeldern bereits seit einigen Jahren vorgeschrieben ist. In den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Schweden ist seit der Einführung eines entsprechenden Gesetzes die Anzahl der Brandtoten teilweise um die Hälfte gesunken. Dagegen ist in nicht einmal der Hälfte aller deutschen Bundesländer eine solche Installation in neu- oder umgebauten Häusern vorgeschrieben. Mecklenburg-Vorpommern gilt hier als Vorreiter und in sechs weiteren Ländern ist die Pflicht für den Einbau von Rauchmeldern ebenfalls gesetzlich verankert. Darüber hinaus gelten hier bestimmte Fristen sogar zur Nachrüstung in bereits bestehenden Bauten.
Die Installation eines Rauchmelders sollte jedoch auch ohne Verpflichtung in eigenem Interesse durchgeführt werden. In Deutschland sterben jedes Jahr mehrere hundert Menschen in Folge von Brandunfällen und Tausende erleiden leichte bis schwerste Verletzungen. Trotz des Vorurteils birgt nicht nur die Weihnachtszeit mit ihren echten Kerzen am Baum und trockenen Adventsgestecken besondere Gefahren, denn viel öfter noch sind technische Defekte an Geräten die Ursache für den Ausbruch eines Brandes. Sogar wenn kein Personenschaden eintritt, so sind Brandschäden doch immer sehr kostenintensiv und könnten sich durch eine rechtzeitige Warnung und eine schnelle Reaktion durchaus in Grenzen gehalten werden.
Die für den Hausgebrauch gefertigten Rauchmelder dienen ausschließlich der rechtzeitigen Alarmierung der sich in den betroffenen Räumen befindlichen Personen. Im Fall eines Alarms sollte umgehend die Feuerwehr alarmiert, eventuell weitere Personen gewarnt und das Gebäude verlassen werden. Optische Rauchmelder sind die gebräuchlichsten Brandmelder für den Einsatz in Privathaushalten und reagieren mit sensiblen Sensoren auf die Lichtreflektion von Teilchen und damit auf eine bestimmte Konzentration von Rauch in der Luft. In diesem Fall ertönt ein schriller Ton von mindestens 85 Dezibel, der Menschen auch aus dem Tiefschlaf reißt. Gerade in der Nacht ist die Gefahr einer Rauchgasvergiftung besonders groß, da schon wenige Mengen der giftigen Gase ausreichen, um zu ersticken. Leistungskriterien und Prüfverfahren für Rauchmelder sind in Europa nach der Produktnorm DIN 14604 geregelt, die Anwendungsnorm DIN 14676 legt Vorgaben für den Einbau und Betrieb der Melder fest und sichert eine korrekte Instandhaltung ab.
Laut DIN 14676 sollten Rauchmelder mindestens in den Schlafräumen, im Kinderzimmer und in zentralen Räumen und Fluchtwegen wie Fluren installiert werden, optimal ist jedoch die Ausstattung aller Räume. Der Einbau erfolgt grundsätzlich in der Mitte des Raumes an der Decke, mindestens 50 cm von den Wänden entfernt. Das Bad und die Küche können hier vernachlässigt werden, da in diesen Räumen Wasserdampf häufig Fehlalarme auslösen kann. Dies gilt auch für die Staubentwicklung im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen, so dass die Rauchmelder zur Verhinderung von Fehlalarmen während solchen Tätigkeiten stets abgedeckt werden sollten.
Für den Einbau von Rauchmeldern ist grundsätzlich der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses verantwortlich. Die Bewohner, also zum Beispiel die Mieter, müssen jedoch für die Funktionstüchtigkeit der Geräte sorgen. So sollte mindestens einmal jährlich eine Prüfung des Rauchmelders durchgeführt werden. Dazu gehören eine Sichtprüfung auf Verschmutzungen oder Beschädigungen, sowie das Auslösen eines Probealarms. Die Angst vor einem Versagen des Geräts durch leere Batterien ist allerdings unbegründet, da die Geräte mit einem Warnton das Nachlassen der Batterieleistung rechtzeitig ankündigen.